Sachverständigen­abnahme im Brandschutz

Damit sicher wirklich sicher ist!

Sorgen um den Brandschutz? Die nehmen wir Ihnen ab!

Eine ganze Reihe von Brandschutzmaßnahmen und technischen Anlagen zum Brandschutz sind baurechtlich vorgeschrieben. Dabei ist die Abnahme nicht nur bei Inbetriebnahme nach der Fertigstellung eines Gebäudes erforderlich. Auch später muss in regelmäßigen Abständen eine Abnahme erfolgen. Sicherheitstechnische Anlagen müssen daher regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.

Mit der langjährigen Erfahrung unseres Teams kommen, arbeiten und gehen Sie sicher!

In welchen Abständen muss eine Sachverständigenabnahme stattfinden?

In Nordrhein-Westfalen findet bei den folgenden Gewerken eine entsprechende Prüfung alle 3 Jahre statt:

Bei den übrigen Gewerken ist eine Prüfung alle 6 Jahre erforderlich:

Unser Sachverstand für den baulichen Brandschutz

Die Prüfung und Abnahme Ihrer Brandschutzvorkehrungen durch staatlich anerkannte Sachverständige dient der Sicherheit im Brandfall und der Betriebssicherheit im Allgemeinen. Schon allein deshalb sollten Sie dieses Thema unbedingt ernst nehmen! Denn ist ein Brand erst einmal aufgetreten, kommt alle Vorsorge zu spät…

Unser Fachbetrieb bietet Ihnen die gesamte Kompetenz in Sachen Brandschutz aus einer Hand: Wir beschaffen und montieren, checken und prüfen, warten und reparieren, informieren und schulen. Egal, welche Brandschutzleistungen Sie brauchen – und auch, falls Sie sich unsicher sind, ob und welche Maßnahmen Sie eigentlich brauchen. HAGEN Brandschutz ist Ihr Ansprechpartner!

Mit HAGEN Brandschutz im Vorteil

Hohe Kunden­zufriedenheit durch höchsten Qualitätsanspruch

Schulungen & Unterweisungen mit viel Praxisanteil

Ausnahmslos sachkundige & zertifizierte Mitarbeiter

Montage, Wartung & Reparatur aus einer Hand

Langjährige & branchen­übergreifende Erfahrung