PFAS in Feuerlöschmitteln
Zur gelungenen Brandbekämpfung, insbesondere von Schadfeuer der Brandklasse B (Brände von Flüssigkeiten und schmelzenden Feststoffen), werden häufig Löschmittel eingesetzt, die PFAS enthalten. Der Nutzen dieser Löschmittel ist erwiesen.
PFAS-haltige Produkte sind Wasser-, Schmutz und Fettabweisend, aber leider kaum abbaubar. Sie sind resistent gegen Hitze und UV-Strahlung, jedoch stehen diesem die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt entgegen.
Wir setzen auf Nachhaltigkeit mit unserer Green Generation in unseren Löschmitteln
Grundsätzlich ja, aber nur mit einem Löschmittel, welches für die Brandklasse F (Fette, Speiseöle etc.)
zugelassen ist
Der Löschmittelschaden wird bei Pulver enorm, da sich die gewaltige Staubwolke aus Löschsalzen weit über den Brand-
herd hinaus überall verteilt. Das Entfernen dieser Rückstände ist äusserst aufwändig und fast nicht restlos möglich.
Bei Schaum.- und Wasserlöschern dagegen ist der Löschmittelschaden sehr gering, je nach Löschmittel sogar zu vernachlässigen.
Die Rückstände sind relativ einfach mit einem Lappen aufzuwischen.
Mit der Anschaffung eines Feuerlöschers haben Sie sich dafür entschieden, ein Sicherheitsprodukt zu kaufen, welches
im Falle eines Einsatzes auch unbedingt einwandfrei funktionieren muss. Um dies zu garantieren,
muss spätestens alle zwei Jahre gemäß DIN 14406-4 ein Service durchgeführt werden. Nur so haben Sie wirklich Gewähr, dass Ihr Sicherheitsprodukt
auch die nötige Sicherheit gibt.
Fluchtwegmarkierungen und Beschilderung von Löschgeräten sind in der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten geregelt.
CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern kann in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. Nach dem Löschvorgang ist daher der Raum sofort zu verlassen.
Je nach Art des Behälters und des Löschmittels sowie Erhaltungszustand sind 20-25 Jahre zulässig.
Bei HAGEN Brandschutz steht Ihnen ein qualifizierter Kundendienst mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Verfügung. Die Wartung, Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher erfolgt dabei auf Grundlage und unter strenger Einhaltung der DIN 14406 Teil 4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mit uns ist die Prüfplakette kein Thema mehr: Ein Anruf genügt – und ruckzuck haben wir Ihre Feuerlöscher überprüft!
Wenn es um die Sicherheit geht, gibt es viele Fragen: Welche Löschtechnik ist für meinen Betrieb geeignet beziehungsweise erforderlich? Welches Löschmittel (Pulver, Schaum, CO2) sollte gewählt werden? Darf ich meine alten Feuerlöscher weiterhin verwenden? Welche DIN-Normen und geltenden Vorschriften betreffen mich und mein Unternehmen überhaupt? Bevor Sie stundenlang im Internet nach den richtigen Informationen suchen, wenden Sie sich besser gleich an die Profis von HAGEN Brandschutz! Wir nehmen uns viel Zeit, um Sie gründlich, fachkundig und verständlich zu beraten – und nicht nur zu Feuerlöschern.
Wir bieten Ihnen den gesamten Brandschutzservice aus einer Hand. Schauen Sie sich gern direkt an, was wir sonst noch für Sie und Ihren Betrieb tun können:
Entstehende Brände müssen frühzeitig und wirksam bekämpft werden, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Feuerlöscher leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Dabei genügt es allerdings nicht, einige beliebige Feuerlöscher anzuschaffen und sie möglichst gleichmäßig über das Unternehmen zu verteilen. Gerade im gewerblichen Bereich gelten dazu strenge Regeln und Vorschriften.
Moderne Feuerlöscher müssen der DIN EN 3 entsprechen. Je nach Einsatzort gibt es unterschiedliche Bauarten und Löschmittel. Die Auswahl des richtigen Feuerlöschers hängt vor allem vom Brandgut ab, das im Ernstfall voraussichtlich gelöscht werden muss. Das Brandgut ordnet man gemäß der DIN EN 2 den Brandklassen A, B, C, D und F zu. Sind die passenden Geräte beschafft und ordnungsgemäß platziert, besteht eine Pflicht zur wiederkehrenden Wartung. Dabei sollten Sie beachten, dass die Wartung durch befähigte Personen bzw. von einem Brandschutz-Fachbetrieb durchgeführt werden muss.
Grundsätzlich ja, aber nur mit einem Löschmittel, welches für die Brandklasse F (Fette, Speiseöle etc.)
zugelassen ist
Der Löschmittelschaden wird bei Pulver enorm, da sich die gewaltige Staubwolke aus Löschsalzen weit über den Brand-
herd hinaus überall verteilt. Das Entfernen dieser Rückstände ist äusserst aufwändig und fast nicht restlos möglich.
Bei Schaum.- und Wasserlöschern dagegen ist der Löschmittelschaden sehr gering, je nach Löschmittel sogar zu vernachlässigen.
Die Rückstände sind relativ einfach mit einem Lappen aufzuwischen.
Mit der Anschaffung eines Feuerlöschers haben Sie sich dafür entschieden, ein Sicherheitsprodukt zu kaufen, welches
im Falle eines Einsatzes auch unbedingt einwandfrei funktionieren muss. Um dies zu garantieren,
muss spätestens alle zwei Jahre gemäß DIN 14406-4 ein Service durchgeführt werden. Nur so haben Sie wirklich Gewähr, dass Ihr Sicherheitsprodukt
auch die nötige Sicherheit gibt.
Fluchtwegmarkierungen und Beschilderung von Löschgeräten sind in der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten geregelt.
CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern kann in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. Nach dem Löschvorgang ist daher der Raum sofort zu verlassen.
Je nach Art des Behälters und des Löschmittels sowie Erhaltungszustand sind 20-25 Jahre zulässig.