Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten ist die ordnungsgemäße Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes in Unternehmen und Organisationen. Dabei ist der Arbeitgeber bzw. der Sicherheitsverantwortliche in Betrieben mit bestimmten Sonderbauten zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt das Unternehmen eigene Mitarbeiter per Fortbildung entsprechend qualifizieren oder es wird ein externer Brandschutzbeauftragter betraut.
Die Bestellung einer externen Fachkraft ist dabei häufig die bessere Variante. Denn zum einen ist ein Brandschutzbeauftragter, zu dessen Tagesgeschäft diese Tätigkeit gehört, besonders gut mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vertraut und täglich mit praktischen Anwendungen aus dem vorbeugenden Brandschutz konfrontiert. Dadurch ist eine besondere Sorgfalt – und damit auch Rechtssicherheit gewährleistet. Zum anderen muss dann keine wertvolle Arbeitskraft aus dem Tagesgeschäft abgezogen werden, um diese Qualifikation erst zu erwerben. Schließlich ist das Thema Brandschutz technisch und gesetzlich äußerst komplex. Eine Ausbildung nach Vorschrift nimmt entsprechend viel Zeit und Energie in Anspruch.
Falls auch Sie einen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestellen möchten oder vielleicht sogar einer Pflicht dazu unterliegen, sprechen Sie am besten heute noch mit HAGEN Brandschutz. Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über fundiertes Wissen im vorbeugenden, baulichen und organisatorischen Brandschutz.
Welche Gebäude und industriellen Anlagen als Sonderbauten gelten, ist in den Bauordnungen, Verkaufsstätten-Verordnungen und Industriebaurichtlinien der Länder geregelt. Den meisten Unternehmen ist es jedoch freigestellt, ob sie einen Brandschutzbeauftragten benennen oder nicht. Allerdings können Behörden die Benennung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben – und Versicherungen belohnen das häufig mit Prämiennachlässen!
Grundsätzlich ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich für Industriebauten mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 m², laut Muster-Industriebaurichtlinie. Auch für Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche und für Verkaufsstätten laut Muster-Verkaufsstätten-Verordnung ist eine durchgehende Zuständigkeit vorgeschrieben.
Ferner unterliegen Sie der Anforderung eines Brandschutzbeauftragten, wenn mit erhöhten Brandgefahren zu rechnen ist oder falls sich in einem Gebäude regelmäßig viele Personen aufhalten – insbesondere bei überwiegend ortsunkundigem Personenverkehr. Das trifft etwa auf Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hotels, größere Produktionsstätten und ähnliche Bereiche zu.
Im Detail hat ein Brandschutzbeauftragter folgende Aufgaben:
Sie sehen: In der betrieblichen Brandschutzorganisation tragen die zuständigen Mitarbeiter viel Verantwortung. Gehen Sie mit HAGEN Brandschutz auf Nummer sicher – und überlassen Sie unseren Profis die lückenlose Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, die Optimierung Ihrer Arbeitssicherheit und alles, was im Bereich Brandschutz notwendig und sinnvoll ist.
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