Brandmeldeanlagen (BMA) können überaus komplex sein. Alle zu überwachenden Bereiche in größeren Gebäuden sind mit einem ganzen Netzwerk aus elektrischen Leitungen, automatischen und nicht-automatischen Brandmeldern ausgestattet. Die Melder können also entweder manuell bedient oder durch Wärme, Rauch und Flammen selbsttätig ausgelöst werden. Dabei erfolgt zugleich auch die akustische Alarmierung der Brandmeldezentrale im ganzen Objekt sowie die Meldung an die Feuerwehr. Wurde der Brand erfolgreich bekämpft, kann das System schnell wieder in Betriebsbereitschaft versetzt werden – jedenfalls dann, wenn Sie den Zustand Ihrer Brandmeldeanlage und weiteren Sicherheitstechnik den Profis von HAGEN Brandschutz anvertraut haben!
Als Fachbetrieb übernehmen wir die Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme, Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandmeldeanlage. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die DIN 14675, die DIN VDE0833-2 Ziffer 6.3.3 sowie die DIN VDE V 0826-2.
Der Einsatz einer Brandmeldeanlage ist verpflichtender Bestandteil, wenn dies im Brandschutzkonzept für ein Gebäude verlangt wird. Nur wenn der einwandfreie Zustand der BMA durch regelmäßige Wartung gewährleistet ist, kann eine optimale Brandschutzwirkung für Personen und Sachwerte als gesichert gelten. Die Anlage muss dabei mindestens folgende Schutzziele erreichen: die Entdeckung von Bränden noch in der Entstehungsphase, die schnelle Alarmierung von Menschen in Brandnähe, die automatische Ansteuerung aller weiteren Brandschutzsysteme und die eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereichs.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche Anforderungen für Brandmeldeanlagen gelten, in welchen Abständen Inspektionen und Wartungen erfolgen müssen und welche anderen Gefahrenmeldeanlagen noch sinnvoll oder vorgeschrieben sind? Dann nehmen Sie jetzt eine Beratung durch unsere erfahrenen Mitarbeiter in Anspruch! Dabei betrachten wir Ihre Anlage selbstverständlich immer auch im Kontext Ihrer Gegebenheiten vor Ort und sämtlichen Brandschutzsystemen, über die Sie Ihre Gebäude sonst noch verfügen.
Eine Übersicht über unser gesamtes Leistungsportfolio finden Sie hier:
Alarmierung der Feuerwehr,
▪ ggf. Aktivierung eines Räumungsalarmes, ▪ ggf. Aktivierung der Brandfallsteuerung, das heißt:
– Aufzüge fahren automatisch ein sicheres Geschoss an und öffnen die Türen,
– Lüftungsanlagen schalten ab (verhindert eine Rauchausbreitung),
– Rauchschutztüren schließen,
– Rauchabzüge und Löschanlagen werden aktiviert,
– das Feuerwehrschlüsseldepot wird freigeschaltet, damit die Feuerwehrschnellen und zerstörungsfreien Zugang erhält.
Auf Grund der besonderen Größe oder Höhe des Gebäudes oder der besonderen Nutzung geht im Brandfall ein erhöhtes
Risiko von diesem für die Nutzer aus. Die Brandmeldeanlage dient als Kompensation für dieses erhöhte Risiko!
Gefahren der vorzeitigen Rückstellung
▪ Verstummen des Räumungsalarms, dadurch frühzeitige Rückkehr von Personen in gefährdete Bereiche – hieraus resultiert Lebensgefahr! ,
▪ die Brandfallsteuerung wird deaktiviert, dadurch wird die Ausbreitung von giftigem Brandrauch begünstigt, Aufzüge können zur Todesfalle werden,
▪ erschwerter Zugang für die Feuerwehr, dadurch werden Rettungs– und Löschmaßnahmen der Feuerwehr verzögert.