Die technischen Anforderungen an Brandschutztüren und Fluchttüren sind detailliert in der Bauordnung (BauO) NRW festgelegt. Türtechnik erfüllt im Brandschutz demnach verschiedene Funktionen zugleich: So soll die Tür im Fall einer notwendig werdenden Flucht jederzeit leicht zu passieren sein und kein Hindernis beim Verlassen eines Gebäudes darstellen. Als Innentüren sollen Brandschutztüren darüber hinaus verhindern, dass ein Brand von einem Gebäudeteil auf den anderen übergreift. Auch die Ausbreitung von Rauch muss im Brandfall in einigen Bereichen so weit wie möglich unterbunden werden.
Für optimale Sicherheit müssen Brandschutztüren also sowohl selbstschließend sein als auch in Fluchtrichtung mühelos öffnen. Die dazu nötige Technik montieren und warten wir tagtäglich in baulichen Anlagen jeder Art; mit aller Sorgfalt, streng nach Vorschrift und basierend auf langjähriger Erfahrung.
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Die meisten von uns kennen Türen als vergleichsweise simples Bauelement aus Türblatt und Zarge. Beim Brandschutz kommt aber noch jede Menge mehr hinzu. Je nach Anforderungen und Nutzung müssen Brandschutztüren eine Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 120 Minuten nachweisen. Dies gilt vor allem in Industrie- und Gewerbebauten und auch für Brandschutztore. Diese Widerstandsfähigkeit kann nur als gewährleistet gelten, wenn alle der folgenden technischen Aspekte mitbedacht werden:
Mit Unterstützung von HAGEN Brandschutz weisen Sie der Brandgefahr ein für alle Mal die Tür! Dazu erstellen wir Ihnen gern ein Angebot oder beantworten weitere Fragen:
Türen, die ausschließlich als Fluchttüren dienen, können mit einem Türwächter ausgestattet werden. Dieser wird unter dem Türgriff montiert und blockiert die Hebelfunktion des Türgriffs. Für eine Notöffnung wird der Türwächter in entsprechende Richtung geschoben und der Türgriff wird freigegeben. Das funktioniert in der Regel nur in eine Richtung, sodass sich Personen aus dem Gebäudeinneren leicht vor einem Feuer in Sicherheit bringen können, der unbefugte Zutritt zu Betrieb von außen allerdings nicht möglich ist.
Im Notfall müssen Mitarbeiter und Besucher ein Gebäude auf dem schnellsten Rettungsweg verlassen können. Das ist nicht etwa nur eine Klugheitsregel, sondern in Normen und gesetzlichen Verordnungen verbindlich vorgeschrieben. Ein Notausgang oder eine Fluchttür muss aus Sicherheitsgründen immer nach außen geöffnet werden können und darf zu keiner Zeit durch Gegenstände blockiert oder verschlossen sein. In vielen, vor allem öffentlichen, Einrichtungen soll aber auch verhindert werden, dass Personen Brandschutz-Türen nach außen öffnen, wenn dies nicht durch eine akute Notlage erforderlich ist. Zu diesem Zweck gibt es Systeme mit integrierten Tagalarmen. Sie sind in verschiedenen Kombinationen mit Schlüssel-Schaltern, Akustik- und Funkalarmen erhältlich. Zusätzlich lassen sich Türgriffe mit Fluchttürhauben abdecken.
Lassen Sie sich jetzt von HAGEN Brandschutz zu Tür- und Tortechnik beraten! Wir unterstützen bei der Planung, übernehmen den Einbau und bieten Ihnen auch alle weiteren Services wie Wartung und Reparatur aus einer Hand. Dabei achten wir natürlich die hohen Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassung, um Beanstandungen bei der späteren Abnahmen und Gefährdungsbeurteilungen von vornherein auszuschließen. Und das gilt nicht nur für Türen und Tore. Im gesamten Bereich der Brandschutztechnik stellen wir Ihnen gern unsere Kompetenz zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Fluchttüren und andere Formen von Notausgängen können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie im Brandfall schnell gefunden und genutzt werden. Die Wege, die zu einem Notausgang oder zu einer Fluchttür eines Gebäudes führen, müssen daher auffällig beschildert sein.
Die Arbeitstättenregeln (ASR A2.3) schreiben für Rettungswege und Türen eine grüne Beschilderung mit Piktogrammen vor. Solche Schilder sind als Rettungsschilder nach DIN 67510-4 erhältlich. Die Richtungspfeile auf den Rettungsschildern zeigen den Rettungsweg und die Richtung zur nächsten Fluchttür an.
Die Oberflächen der Beschilderungen sind in normaler Ausführung oder mit einer langnachleuchtenden Beschichtung erhältlich. Eine Beschichtung speichert einfallendes Licht und gibt es zeitverzögert wieder ab. Dadurch sind die Fluchtwegtüren und Notausgänge auch bei schlechter Beleuchtung oder in der Dämmerung einfach zu erkennen. Besonders in öffentlichen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr muss die Fluchtwegsicherung klar und deutlich geregelt und für jedermann sofort ersichtlich sein.
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